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   KAG Paderborn, 16.10.2014 - III/14   

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KAG Paderborn, 16.10.2014 - III/14 (https://dejure.org/2014,69839)
KAG Paderborn, Entscheidung vom 16.10.2014 - III/14 (https://dejure.org/2014,69839)
KAG Paderborn, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - III/14 (https://dejure.org/2014,69839)
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    Ersetzung der Zustimmung zur Untersagung einer Nebentätigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 357/01

    Nebentätigkeit eines Krankenpflegers als Bestatter

    Auszug aus KAG Paderborn, 16.10.2014 - III/14
    Eine Unterrichtung im Sinne des § 5 Abs. 2 AVR - AT hätte über Art, Ort und Umfang der Nebentätigkeit informieren müssen (BAG Urt. v. 28.2.2002, 6 AZR 357/01, Gründe 11, 3 b).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 5 Abs. 2 Satz 3 AVR nicht nur eine Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Dienstgebers verlangt, sondern die Beeinträchtigung erheblich, d.h. von besonderem Gewicht, sein muss" (BAG Urt. v, 28.2.2002, 6 AZR 357/01, Gründe 11, 1) c) Inhalt des Dienstvertrages ist gem. Stellenbeschreibung Stand 2012 u.a. die "eigenverantwortliche Fachberatung, Vertretung und Begleitung der dem Verband angeschlossenen Einrichtungen der Suchtkranken(hilfe) .

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09

    Nebentätigkeit - unmittelbarer Wettbewerb

    Auszug aus KAG Paderborn, 16.10.2014 - III/14
    Eine verbotswidrige Konkurrenz liegt vor, wenn sie durch Umfang und Intensität der Tätigkeit grundsätzlich geeignet ist, das Interesse des Dienstgebers erheblich zu beeinträchtigen, unbeeinflusst von Wettbewerbstätigkeit des Mitarbeiters im eigenen Marktsegment auftreten zu können (BAG Urt. v. 24.3.10, 10 AZR 66/09 (NebTätigkeit als Zeitungszustellerin, HauptTätigk: Briefsortiererin).
  • LAG Düsseldorf, 08.10.2003 - 12 (9) Sa 1034/03

    Nebentätigkeit eines angestellten Rechtsanwalts - Namensangabe auf Briefkopf und

    Auszug aus KAG Paderborn, 16.10.2014 - III/14
    Ausreichend ist das Entstehen einer Wettbewerbssituation mit einem dem Kläger angeschlossenen Verband (LAG Düsseldorf, Urt. v. 8.10.2003, 12 (9) Sa 1034/03 (zu § 15 Abs. 4 S. 3 u. 4 BErzGG: Teilzeitarbeit bei XXX oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.); BAG Urt. v. 28.2.2002, EzA BGB § 611 Nr. 5, Gründe 1b, bb).
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